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06.03.2013

Verwaltungsrecht,Hochschulrecht

Klage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin gegen Aberkennung ihres Doktorgrades bleibt erfolglos

Promotionsausschuss klassifiziert große Teile der Dissertation als Plagiat

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Anfechtungsklage der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin gegen die vom Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg verfügte Entziehung ihres Doktorgrades abgewiesen.

Im zugrunde liegenden Fall wurde der Klägerin am 21. August 2000 aufgrund ihrer Dissertation mit dem Titel "Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: Die Lateinische Münzunion 1865 - 1927" von der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Heidelberg der Grad eines Doktors der Philosophie verliehen. Nachdem das Dekanat der Fakultät im April 2011 Hinweise darauf erhalten hatte, dass es sich bei der Dissertation in Teilen um ein Plagiat handeln könnte, beschloss der Promotionsausschuss die Durchführung einer Untersuchung der Vorwürfe. Im Rahmen der Untersuchung wurde die Klägerin - auch persönlich - angehört. Nach Abschluss der Untersuchung beschloss der Promotionsausschuss der Philosophisch-Historischen Fakultät, der Klägerin den Doktorgrad zu entziehen.

Promotionsausschuss klassifiziert 125 Stellen der Dissertation als Plagiate
Dieser Beschluss wurde mit Verfügung des Vorsitzenden des Promotionsausschusses vom 22. Juni 2011 umgesetzt. Darin heißt es u.a., dass sich auf 80 Textseiten der Dissertation insgesamt 125 Stellen befänden, die als Plagiate zu klassifizieren seien.

Klägerin hält Entscheidung des Promotionsausschusses für verfahrens- und ermessensfehlerhaft
Nach Durchführung eines - erfolglosen - Widerspruchsverfahrens hat die Klägerin gegen diese Entscheidung am 14. Dezember 2011 Klage erhoben. Mit der Klage wendet sie sich gegen die der Entscheidung zugrundeliegenden Plagiatsvorwürfe und macht weiter geltend, dass die Entscheidung des Promotionsausschusses verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und im Übrigen ermessensfehlerhaft sei. Die beklagte Universität ist der Klage entgegen getreten.

VG Karlsruhe weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage jedoch ab. Eine ausführliche Begründung des Urteils werden die Beteiligten in den nächsten Wochen erhalten.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Verwaltungsgericht Karlsruhe
  • Entscheidungsart:Urteil
  • Datum:04.03.2013
  • Aktenzeichen:7 K 3335/11

Quelle:Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online