15.12.2009
Arbeitsrecht
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen darf keine Tarifverträge schließen
LAG Berlin-Brandenburg bestätigt Urteil des Amtsgerichts
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.
Die Tarifgemeinschaft werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien. Daher könne die Tarifgemeinschaft nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe.
Angaben zum Gericht:
Quelle:ra-online, LAG Berlin-Brandenburg