(07.07.2011)
"Kampf-Grillen": Gericht beschränkt Einräuchern des Nachbarn auf höchstens 10 Mal im Jahr
Nachbarn müssen eine Beeinträchtigung durch Rauch- und Geruchsentwicklungen beim Grillen mit Holzkohle zweimal im Monat - höchstens zehnmal im Jahr - hinnehmen. Dies entschied das Amtsgericht Westerstede.
(24.08.2011)
Grillen bei Wohnungseigentum: Grillerlaubnis, Grillverbot, Grilleinschränkung – alles ist möglich
Ob ein Wohnungseigentümer in seinem Garten oder auf seiner Terrasse grillen darf, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Das Grillen kann wegen Verstoßes gegen §§ 13 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG uneingeschränkt zu verbieten, zeitlich und/oder örtlich begrenzt zu erlauben oder ohne Einschränkung zu gestatten sein. Maßgebend für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe des Gartens bzw. der sonstigen Örtlichkeiten,...
(22.05.2012)
Nachbar muss Grillen für ca. 2 Stunden und bis zu 25 Mal im Jahr hinnehmen
Wer in direkter Nachbarschaft einer Jugendeinrichtung wohnt, der kann einen Anspruch auf Unterlassung möglicher Lärmbelästigungen durch Partys, Versammlungen, sportliche Aktivitäten und Gerüche durch Grillen für bestimmte Tages- und Nachtzeiten durchsetzen. Unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung kann ein generelles Verbot dieser Aktivitäten jedoch...
(11.06.2009)
Grillen: Mietvertragliches Grillverbot auf dem Balkon ist rechtmäßig
Ein Vermieter darf im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon untersagen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
(30.01.2005)
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Diese gefestigte, auch durch den Bundesgerichtshof gestützte Rechtssprechung hat das Amtsgericht München in einem kürzlich gesprochenen Urteil erneut bestätigt.