(15.02.2007)
OLG Celle stärkt Rechte von "Schrottimmobilien"-Käufern gegenüber der finanzierenden Bank
Die vorsätzlich überhöhte Festsetzung des Verkehrswertes einer Eigentumswohnung durch die finanzierende Bank löst einen Schadensersatzanspruch der Käufer aus. Der Vertrag ist wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung grundsätzlich rückabzuwickeln. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hannover und stärkt damit die Position von Verbrauchern beim Erwerb so genannter "Schrottimmobilien" auch gegenüber den finanzierenden Banken.